Zwei erwachsene Frauen sitzen sich in einem hellen medizinischen Untersuchungsraum gegenüber und sprechen miteinander.

Amtsärztlicher Dienst

Im Gesundheitsamt werden amtsärztliche Untersuchungen durchgeführt und hierüber Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Voraussetzung ist, dass solche Tätigkeiten durch Gesetz oder Verordnung von einem Gesundheitsamt oder einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt verlangt werden. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, in deren Bezirk die zu untersuchende oder zu begutachtende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen sind gebührenpflichtig.

Vor einer Terminvergabe zur Untersuchung muss ein Auftrag der Behörde bzw. des Gerichtes beim Gesundheitsamt vorliegen, aus dem Untersuchungsanlass und Fragestellung hervorgehen. Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen können unter anderem sein:

  • Dienstfähigkeiten und Verbeamtungen
  • Begutachtungen im Auftrage des Jobcenters
  • Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit
  • Bescheinigungen für das Finanzamt
  • Bescheinigungen für die Kindergeldkasse
  • Beglaubigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln
  • Atteste bei Prüfungsunfähigkeit

Bitte melden Sie sich spätestens am Tag der Prüfung mit einem ausführlichen Attest des behandelnden Arztes. Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit.

Terminvereinbarung:

Unter Telefon 04441/898-2218 oder -2219 oder per Mail an gesundheitsamt@landkreis-vechta.de

Ihre Ansprechpersonen:

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